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Garantiebestimmungen

Wir bieten freiwillig eine fünfjährige Garantie* für unsere Teichschlammsauger Orkan, Monsun, Taifun und Tornado an, da wir von der Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte überzeugt sind.

Unser Ziel ist es, unseren Kunden hochwertige Produkte anzubieten, die ihren Bedürfnissen entsprechen und eine lange Lebensdauer haben. Durch die fünfjährige Garantie* möchten wir das Vertrauen unserer Kunden stärken und ihnen die Sicherheit geben, dass sie ein qualitativ hochwertiges Produkt erwerben. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Teichschlammsauger den Anforderungen standhalten und eine langfristige Nutzung ermöglichen. Sollte dennoch ein Defekt auftreten, bieten wir unseren Kunden einen schnellen, unkomplizierten und persönlichen Kundenservice an.

Darüber hinaus wollen wir mit der Garantie* auch ein Zeichen für Nachhaltigkeit setzen. Indem wir unseren Kunden langlebige Produkte anbieten, tragen wir dazu bei, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.

Insgesamt ist die fünfjährige Garantie* ein Ausdruck unserer Überzeugung von Qualität, Kundenzufriedenheit und Nachhaltigkeit. Wir möchten unseren Kunden das beste Produkt und den besten Service bieten und sie langfristig von uns überzeugen.

 

*Garantiebestimmungen:

1. Anwendungsbereich

Die Manzke Beton GmbH, Abteilung Teichtechnik, Günter-Manzke-Allee 1, 21397 Volkstorf (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) gewährt unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Garantie für folgende Produkte (ohne Zubehör), die ab dem 08.09.2023 gekauft wurden:

  • Teichschlammsauger Orkan 3 (Grundmodell, Artikelnummer 1204)
  • Teichschlammsauger Monsun Turbo 2 (Grundmodell, Artikelnummer 1206)
  • Teichschlammsauger Taifun K Biturbo (Grundmodell, Artikelnummer 1211)
  • Teichschlammsauger Tornado Biturbo (Grundmodell, Artikelnummer 1220)

(nachfolgend „Produkte“ genannt)

Für Produkte, die bis einschließlich zum 07.09.2023 gekauft wurden, finden diese Garantiebestimmungen keine Anwendung. 

Die Garantiebedingungen lassen die gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Käufer unberührt und schränken diese nicht ein. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte bei Mängeln ist unentgeltlich. Die Garantie gilt außerdem unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

2. Garantieumfang

Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab Auslieferung an den Käufer oder einen von ihm benannten Dritten, der nicht gleichzeitig Beförderer ist, frei von Herstellungsfehlern, Konstruktionsfehlern, Ausführungsfehlern oder Materialfehlern sind.

Etwaige Fehler wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben. Er übernimmt hierfür die Material- und Arbeitskosten , die zur Wiederherstellung in einen mangelfreien Zustand erforderlich sind. Der Käufer hat das Produkt auf Verlangen des Verkäufers zur Prüfung des Garantiefalls an den Verkäufer zu senden. Bei berechtigten Garantieansprüchen erstattet der Verkäufer etwaige nachweislich entstandene Versandkosten für den Hinversand des Produkts. Bei berechtigten Garantieansprüchen übernimmt der Verkäufer auch die Kosten für den Rückversand.
Sofern ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder die Reparaturkosten den Zeitwert des Geräts übersteigen, erfolgt die Entschädigung in Höhe des entsprechenden Zeitwerts.

Diese Garantie gilt nur für Produkte, die der Käufer als Verbraucher unmittelbar beim Verkäufer erworben hat und ausschließlich zu persönlichen Zwecken im Rahmen des häuslichen Gebrauchs verwendet. Die Garantie gilt nicht für gewerblich genutzte Produkte. 

Die Garantie ist nicht übertragbar. Sie erlischt bei einem Weiterverkauf der Produkte am Tag der Veräußerung. Reparaturen verlängern die Garantiezeit nicht.

Die Garantie gilt nur für in Deutschland oder Österreich erworbene und eingesetzte Produkte.

3. Geltendmachung der Garantie

Zur Abwicklung eines Garantiefalls, hat sich der Käufer unverzüglich nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern unverzüglich nach ihrer Entdeckung an den Verkäufer unter Mitteilung des Schadens oder Mangels zu wenden. Der Käufer hat dabei sämtliche Angaben in Bezug auf die Umstände, die zum Schadensfall geführt haben, vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und bei der Aufklärung der Ursachen mitzuwirken. Hierfür muss der Käufer ein Garantieformular ausfüllen, die Vorlage erhält der Käufer vom Verkäufer. Werden fehlerhafte Angaben gemacht, ist der Verkäufer berechtigt, wegen der sich daraus ergebenden Obliegenheitspflichten die Garantieleistung abzulehnen.

Erst nach Absprache mit dem Verkäufer und Zusendung des vollständig ausgefüllten Garantieformulars darf der Käufer das Gerät an den Verkäufer zur Überprüfung schicken bzw. erst danach beauftragt der Verkäufer die Abholung des Geräts. Für den Versand muss sich der Käufer an die Anweisungen des Verkäufers (z. B. Art der Verpackung) halten.

Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Rechnungskopie/Kaufquittung und das Original-Produkt vorlegen kann.

4. Garantieausschlüsse

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind:

  • Verschleiß-, Abnutzungs- oder Überlastungserscheinungen, die auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Produkts beruhen;
  • Schäden, die durch einen unsachgemäße und/oder von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers (gemäß Gebrauchsanweisung) abweichenden Gebrauch verursacht sind;
  • Schäden, die dadurch entstehen, dass das Produkt nicht entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers gelagert, gepflegt, gereinigt und gewartet wurde;
  • Schäden, die durch Eingriff, Reparatur oder Umbau durch den Käufer oder einem nicht vom Verkäufer ermächtigen Dritten entstehen;
  • Schäden, die auf dem Einsatz von vom Hersteller nicht autorisierten Zubehör-/Ergänzungs-/Anbauteile und Pflegemittel beruhen;
  • Schäden, die durch äußere Einflüsse/Ereignisse (z.B. Feuer oder Wasserschaden durch Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen entstehen;
  • Schäden, die durch Laugenverschleppung (Beschädigungen und Ablagerungen durch über einen längeren Zeitraum im Wasserkreislauf verbliebenes Schmutzwasser) entstehen;
  • unwesentliche Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch sowie den Wert nicht erheblich sind (wie z.B. Geräuschprobleme);
  • Beeinträchtigungen oder Störungen am Produkt, die durch Reinigung des Produkts behoben werden können (z.B. Verschmutzungen, Verstopfungen oder Verkalkungen);
  • Personen- und Folgeschäden, die auf einem Mangel des Produkts beruhen aber nicht unmittelbar an dem Produkt selbst entstehen;
  • Einstellungsarbeiten ohne Ersatzteiletausch;
  • Schäden an Produkt- und mitgelieferten Zubehörteilen, die sich bei sachgemäßem Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Gummis, Dichtungen aller Art, Batterien, Akkus, Manschetten, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze, etc.)

Bei Eingriff, Reparatur oder Umbau durch den Käufer oder einem nicht vom Verkäufer ermächtigen Dritten, erlischt die Garantie sofort.

5. Garantiebegrenzung 

Der Höchstbetrag der Garantieleistung ist der Höhe nach wie folgt begrenzt: 

  • in den ersten zwei Jahren nach Auslieferung: 100 % des tatsächlichen Kaufpreises;
  • im dritten Jahr nach Auslieferung: 70 % des tatsächlichen Kaufpreises;
  • im vierten Jahr nach Auslieferung: 50 % des tatsächlichen Kaufpreises;
  • im fünften Jahr nach Auslieferung: 30 % des tatsächlichen Kaufpreises;

Überschreiten die Reparaturkosten einschließlich etwaiger Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Garantiefalls sowie Transportkosten den Höchstbetrag, so beschränkt sich die Garantieleistung auf die Entschädigung in Höhe des Höchstbetrags. Gleiches gilt auch, wenn ein Fehler nicht behoben werden kann. Bei Aufforderung des Verkäufers ist das Produkt in dem Fall zum Verbleib beim Verkäufer auf Kosten des Verkäufers einzusenden.

6. Anzuwendendes Recht

Diese Garantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.